Mietbedingungen
Die wichtigsten Bedingungen für die Vermietung von Maschinen, Geräten, Zubehör und Anhängern.
Mietzeit, Übergabe und Rückgabe
Die Mietzeit beginnt mit der vereinbarten Übergabe und endet mit der vollständigen Rückgabe des Mietgegenstands einschließlich Zubehör. Übergabe und Rückgabe werden in einem gesonderten Protokoll dokumentiert. Erkennbare Mängel sind bei Übernahme festzuhalten; später auftretende Störungen oder Schäden sind unverzüglich mitzuteilen. Bei sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten ist die Nutzung sofort einzustellen.
Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen Zustimmung. Eine verspätete Rückgabe kann entsprechend der vereinbarten Mietpreissystematik zusätzlich berechnet werden.
Mietpreis, Kaution und Stornierung
Mietpreis, Kaution, Transport- und Zusatzkosten ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung bzw. Auftragsbestätigung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Kaution bei Übergabe bzw. Anlieferung fällig. Mietpreis und vereinbarte Transportkosten sind bei Rückgabe bzw. Abholung zu zahlen. Die Kaution dient der Sicherung fälliger Ansprüche. Bei Rückgabe und Prüfung können offene Positionen, insbesondere Mehrstunden, Kraftstoff, außergewöhnliche Reinigung oder Schäden, mit der Kaution verrechnet werden; ein verbleibender Kautionsbetrag wird zurückgezahlt. Jeder 6. reguläre Miettag ist kostenfrei. Sonntage werden nicht als reguläre Miettage berechnet; ein Sonntag kann als Mietende vereinbart werden, nicht jedoch als Mietbeginn. Alle genannten Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Stornierung: Bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Abhol- bzw. Liefertermin kostenfrei. Weniger als 48 Stunden, aber mindestens 24 Stunden vorher: 50 % des vereinbarten Mietpreises. Weniger als 24 Stunden vorher oder bei Nichtabholung: 100 %. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Anderweitige Vermietung und ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.
Sichere und bestimmungsgemäße Nutzung
Der Mietgegenstand darf ausschließlich bestimmungsgemäß, innerhalb seiner technischen Einsatzgrenzen und nach Herstellerangaben verwendet werden. Betriebsanleitungen, Warnhinweise und Sicherheitseinrichtungen sind zu beachten. Die Bedienung darf nur durch geeignete und ausreichend erfahrene bzw. erforderlichenfalls qualifizierte Personen erfolgen. Eine Überlassung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung nicht zulässig.
Vor dem Einsatz sind insbesondere Arbeitsbereich, Untergrund, Böschungen, Baugruben, Leitungen, Hindernisse und sonstige Gefahren zu prüfen. Erforderliche Genehmigungen, Absperrungen und Sicherungsmaßnahmen am Einsatzort liegen beim Mieter, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Einweisung
Eine Einweisung durch den Vermieter ist eine gerätespezifische Einweisung und ersetzt keine gesetzlich oder betrieblich erforderliche Ausbildung, Qualifizierung, Unterweisung oder Beauftragung. Bei gewerblicher Nutzung bleibt der Mieter als Arbeitgeber hierfür verantwortlich.
Pflege, Kraftstoff und Betriebsstunden
Der Mietgegenstand ist pfleglich zu behandeln und vor Überlastung, Diebstahl, Vandalismus und unbefugter Nutzung zu schützen. Vorgeschriebene Betriebsstoffe sind in geeigneter Spezifikation zu verwenden. Ungewöhnliche Geräusche, Warnanzeigen, Leckagen oder sonstige Auffälligkeiten sind sofort zu melden; eigenmächtige Reparaturen oder Veränderungen sind nicht zulässig.
Soweit nicht anders vereinbart, umfasst ein Miettag bis zu 8 Betriebsstunden. Mehrstunden können anteilig auf Grundlage des vereinbarten Tagespreises berechnet werden.
Transport und Standortwechsel
Bei Selbsttransport trägt der Mieter die Verantwortung für ein geeignetes Zugfahrzeug, ausreichende Anhänge- und Stützlasten, ordnungsgemäße Ladungssicherung sowie die Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Ein Standortwechsel des Mietgegenstands ist dem Vermieter mitzuteilen.
Störungen, Schäden und Verlust
Störungen sind unverzüglich zu melden. Reparaturen oder die Beauftragung Dritter dürfen grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters erfolgen. Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden und Verluste, die er oder Personen, denen er den Mietgegenstand überlässt, schuldhaft verursachen. Normale vertragsgemäße Abnutzung ist kein ersatzpflichtiger Schaden.
Bei Diebstahl, Einbruch, Vandalismus, Verkehrsunfall, Personenschaden oder erheblichem Sachschaden ist der Vermieter sofort zu informieren. Soweit gesetzlich erforderlich oder zur Sicherung von Ansprüchen notwendig, ist die Polizei hinzuzuziehen.
Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleibt unberührt. Gesetzliche Rechte wegen Mängeln werden nicht ausgeschlossen, soweit ein Ausschluss unzulässig wäre.
Reinigung und Rückgabezustand
Der Mietgegenstand ist in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden, besenreinen bzw. angemessen gereinigten Zustand zurückzugeben. Außergewöhnliche Verschmutzungen, insbesondere durch Beton, Bitumen, Farbe oder vergleichbare anhaftende Stoffe, können nach dem tatsächlich erforderlichen Aufwand berechnet werden.
Verbraucherrechte und individuelle Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor vorformulierten Bedingungen. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt. Maßgeblich für das konkrete Mietverhältnis sind der abgeschlossene Mietvertrag, die Auftragsbestätigung und das Übergabe-/Rückgabeprotokoll.
Stand: 02.09.2026